Gefördert durch:
aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags
Das Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) schafft mehr
Möglichkeiten und mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Recht auf
Teilhabe und die dafür notwendigen Unterstützungen.
Die Individualisierung von Leistungen erhöht den Bedarf an Beratung.
Um diesen sicherzustellen, wurden mit dem Bundesteilhabegesetz die gesetzlichen
Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen
und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung
über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen, das nicht an die
Voraussetzung einer Beitragspflicht, Mitgliedschaft oder an besondere Tatbestandsmerkmale
geknüpft ist.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bildet damit einen wichtigen
Eckpfeiler in der Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen in
Übereinstimmung mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK).
Haben Sie zum Beispiel diese Fragen:
Peer-Beratung ist bei der EUTB® sehr wichtig. Peers nennt man Personen aus einer Gruppe mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen. Deshalb arbeiten bei uns auch viele Peer-Beraterinnen und Peer-Berater, die selbst mit einer Behinderung leben.
Bei EUTB® handelt es sich um eine eingetragene und geschützte Wortmarke.

Beratungsstelle Forst
Gubener Straße 20A
03149 Forst (Lausitz)
E-Mail:
eutb-forst@bqs-gmbh-doebern.de
Beratungsstelle Lübbenau
Otto-Grotewohl-Str. 4B - 2. OG
03222 Lübbenau
E-Mail:
eutb-luebbenau@bqs-gmbh-doebern.de
Beratungsstelle Döbern
Forster Straße 88
03159 Döbern
Frau Beika (Büro Lübbenau)
Frau J. Rößler (Büro Forst)
Frau Kulisch (Büros Forst und Döbern)