aufgrund eines BeschlussesDas Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) schafft mehr Möglichkeiten und mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Recht auf Teilhabe und die dafür notwendigen Unterstützungen. Die Individualisierung von Leistungen erhöht den Bedarf an Beratung.
Um diesen sicherzustellen, wurden mit dem Bundesteilhabegesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen, das nicht an die Voraussetzung einer Beitragspflicht, Mitgliedschaft oder an besondere Tatbestandsmerkmale geknüpft ist.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bildet damit einen wichtigen Eckpfeiler in der Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK).
Haben Sie zum Beispiel diese Fragen:
Peer-Beratung ist bei der EUTB® sehr wichtig. Peers nennt man Personen aus einer Gruppe mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen. Deshalb arbeiten bei uns auch viele Peer-Beraterinnen und Peer-Berater, die selbst mit einer Behinderung leben.
Bei EUTB® handelt es sich um eine eingetragene und geschützte Wortmarke.
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