Die Geldstrafe hat im Sanktionskatalog des deutschen Strafrechts einen wichtigen Platz. Bei leichten bis mittelschweren Straftaten kann eine Verurteilung zur Zahlung eines Geldbetrages erfolgen. Der Verurteilte erhält einen Strafbefehl oder ein Urteil. Im Regelfall werden diese Geldstrafen bezahlt. Ist der oder die Verurteilte dazu aufgrund finanzieller Probleme nicht in der Lage, kann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeinnützige Arbeit beantragt werden.
Kümmert sich die betroffene Person jedoch nicht um die Klärung der Angelegenheit, muss sie mit einer Inhaftierung (Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe) rechnen. Die Anzahl der verhängten Tagessätze entspricht dann der Anzahl der zu verbüßenden Hafttage.
Ziel des Projektes ist es, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Uneinbringliche Geldstrafen können durch die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit getilgt werden.
Im Projektfeld Arbeit statt Strafe sind Verurteilte, die ihre Geldstrafe nicht zahlen konnten und sich bereit erklärt haben, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten (oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen) die Zielgruppe.
Die Leistungen der BQS GmbH umfassen die Motivierung der Zielgruppe zur Ableistung der gemeinnützigen Arbeit, die passgerechte Vermittlung in gemeinnützige Stellen, die Koordination und Kontrolle der Ableistung, die individuelle Beratung während und bei Bedarf nach Ableistung der gemeinnützigen Arbeit sowie die arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Vermittlungsarbeit arbeitsuchender Klienten.
Die Umsetzung der Arbeit statt Strafe Projekte erfolgt in enger Kooperation und Abstimmungen mit der dafür eingerichteten Clearingstelle bei den Sozialen Diensten der Justiz und der Staatsanwaltschaft Cottbus.
Geldstrafenschuldner, die nicht in der Lage sind ihre Geldstrafe zu zahlen und diese durch gemeinnützige Arbeit ableisten wollen, können sich telefonisch in unseren HSI-Büros melden.
Die gemeinnützige Arbeit wird am Wohnort organisiert.
Sprechzeiten:
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr
Charlottenstraße 11
03149 Forst/Lausitz
Anett Himstedt
Jennifer Lehmann
An der Schraube 26
03238 Finsterwalde
Isabell Sievers
Soziales Zentrum Königs Wusterhausen
Maxim-Gorki-Straße 6/7
15711 Königs Wusterhausen
Sprechstunden:
Am zweiten Mittwoch jeden Monats in der Zeit von 10.00 - 13.00 Uhr
Isabell Sievers