Gefördert durch:
aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags
Um diesen sicherzustellen, wurden mit dem Bundesteilhabegesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen, das nicht an die Voraussetzung einer Beitragspflicht, Mitgliedschaft oder an besondere Tatbestandsmerkmale geknüpft ist.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bildet damit einen wichtigen Eckpfeiler in der Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK).
Haben Sie zum Beispiel diese Fragen:
Wie läuft die EUTB ab?
Peer-Beratung ist bei der EUTB sehr wichtig. Peers nennt man Personen aus einer Gruppe mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen. Deshalb arbeiten bei uns auch viele Peer-Beraterinnen und Peer-Berater, die selbst mit einer Behinderung leben.
Bettina Beika (Büro Lübbenau)
Juliane Rößler (Büro Forst)